Albuch-Wind.de - Bürgerwindkraftwerke

 

Albuch-Wind Windkraftwerk GmbH+Co.KG
ab 200.000,- € bis ca. 500.000,- € Stammkapital

 

Beteiligungsmodell 3

Diese Beteiligungsform richtet sich an Bürger, Unternehmen, Gewerbebetriebe, Energiegenossenschaften, Stadt- und Gemeindewerke, die im sechsstelligen Bereich in die Windkraft investieren wollen. Vier bis siebzehn große Gesellschafter sind neben den Geschäftsführern die Kommanditisten der Betreibergesellschaft.

Die Albuch-Wind GmbH als Komplementärin gründet zusammen mit den Geschäftsführern der Albuch-Wind GmbH als Kommanditisten die Betreibergesellschaft in der Rechtsform der GmbH+Co. KG. Die Betreibergesellschaft erstellt den Verkaufsprospekt  für die BAFin-Freigabe und beantragt die Zulassung als AIF-Verwaltungsgesellschaft bei der BAFin. Die Albuch-Wind GmbH erbringt die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windkraftanlage.

Nach Freigabe des Verkaufsprospektes durch die BAFin treten die Gesellschafter, die sich an dem Windkraftprojekt mit einem Stammkapital zwischen 200.000,- € und ca. 500.000,- € engagieren wollen, dieser Betreibergesellschaft bei, die aus maximal 20 Gesellschaftern (1 Komplementärin Albuch-Wind GmbH und max. 19 Kommanditisten) besteht.

Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass ein Anteil (1 Stimme) einem eingezahlten Stammkapital von 5.000,- € entspricht, dass das Mindest-Stammkapital 40% der Investitionskosten beträgt, der GmbH+Co.KG während der Zeichnungsphase beitretende Gesellschafter mit mindestens 40 Anteilen (entspricht mindestens 200.000,- €) beitreten und dass das Stammkapital der Gesellschaft in 5.000,- €-Schritten auf bis zu 50% der Investitionssumme erhöht werden kann. Eine Stammkapitalbegrenzung nach oben wie bei den Bürgerwindkraftwerken gibt es nicht.

Bis zur Inbetriebnahme des Windkraftwerks besteht die Betreibergesellschaft aus maximal 20 Gesellschaftern. Nach Inbetriebnahme ist die Zahl der Gesellschafter nicht mehr begrenzt.

Die Albuch-Wind GmbH sichert hierzu parallell in Deutschland bebaubare Standorte der zwei bis 3,5 Megawattklasse. Konkretisiert sich ein Standort, das heisst er tritt in die Baugenehmigungsphase ein, informiert die Albuch-Wind GmbH die Gesellschafter in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung, stellt das Projekt vor, erläuert die Eckpunkte der Gutachten und Vertragsentwürfe und stellt einen Beschlussantrag zum Kauf oder Nichtkauf.

Beschließen die Gesellschafter den Kauf, verhandelt die Albuch-Wind GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag alle erforderlichen Verträge mit dem Projektentwickler, dem Windkraftanlagenhersteller, den Banken und Versicherungen aus und schließt die Verträge ab und tritt in bestehende Nutzungs- und Einspeiseverträge ein..

Während der Bauphase übernimmt die Albuch-Wind GmbH die Bauherrenfunktion und leitet das Projektcontrolling.

Wie bei den bisherigen Projekten auch suchen wir smarte und schlanke Lösungen in der Projektphase. Das gezeichnete Stammkapital kann von den Kommanditisten durch auf Wunsch sofort komplett oder in mehreren Raten je nach Projektfortschritt einbezahlt werden. Auch die erforderlichen Verwaltungs- und Dienstleistungen in der Projektphase sind Low-Budget-Lösungen. Erst bei Abschluss der Kaufverträge wird die kaufmännische Betriebsführung nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrag vergütet. Von Firmengründung bis zu diesem Zeitpunkt entsteht für die kaufmännische Betriebsführung nur eine moderate Jahrespauschale, die die Kosten für die Buchführung und der ordentlichen Gesellschafterversammlung abgedeckt. Kosten für die technische Betriebsführung entstehen erst nach Inbetriebnahme der Windkraftanlage.

Auf das gezeichnete Stammkapital erhebt die Albuch-Wind GmbH für Standortsuche und Initiierung ein Agio von 5%.

Bei Interesse füllen Sie bitte unser Kontaktformular "Beteligung als Kommanditist" aus und senden es uns zu.

 

 

 Gesetzliche Grundlagen - Stand Sept-2013

Das Beteiligungsmodelll 2 wird nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB vom 21.07.2013) als ein geschlossener inländischer Publikums-Spezial-AIF (Kapitel 1, Abschnitt 3 §§ 149 bis 161 und Kapitel 3, Abschnitt 1, §§ 273 bis 277, Abschnitt 3 §§ 285 und 286) eingeordnet..Die neuen Betreibergesellschaften unterschreiten nach KAGB § 2(4) 2 deutlich die 100 Millionen Euro Investmentgrenze und unterwerfen sich nicht nach KAGB § 2 (4) 3.dem KAGB in seiner Gesamtheit. Nach KAGB § 139 und § 149 ist für geschlossene Investmentgesellschaften die Kommanditgesellschaft vorgeschrieben. Kommanditisten beteiligen sich nach KAGB § 152 unmittelbar an der Investmentgesellschaft in Form von Kapital. Nach § 285 erwirbt die Betreibergesellschaft Vermögensgegenstände, deren Verkehrswert ermittelt werden kann.

Im Beteiligungsmodell 2 beteiligen Sie sich nach KAGB § 1,33. als Semiprofessioneller Anleger, wenn Ihre Beteiligung 200.000,- € oder mehr Stammkapital beträgt und die erforderlichen Erklärungen nach bb) bis ee) abgibt. Das Stammkapital einer neuen Betreibergesellschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft beträgt nach KAGB § 25 (1) 1. mindestens 300.000,- € und ist nach KAGB § 274 (263) im Laverage (Fremdfinanzierungsanteil) auf max. 60% begrenzt.

Wir empfehlen die Lektüre des KAGB auf der Internetseite http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/