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Albuch-Wind Energie-Genossenschaft (AW-Energie e.G.) Beteiligung ab 5.000,- €

 

Beteiligungsmodell 2

 

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist am 21.07.2013 in Kraft getreten. Das KAGB lässt die GmbH+Co.KG und die AG als Rechtsform für geschlossene inländische Publikums-Spezial-AIF zu. Eine Genossenschaft wäre zunächst als offenes inländisches Investitionsvermögen nach KAGB §§ 91 ff zu behandeln.

Damit ergibt sich für die Genossenschaft ein anderer Rechtsstatus als für die GmbH+Co.KG. Anders als in der GmbH+Co.KG kann der Genosse sehr viel kurzfristiger seine Mitgliedschaft aufkündigen und die Rückführung seiner Genossenschaftsbeteiligung verlangen. Es gibt zwar Ausnahmetatbestände im KAGB, wir haben uns jedoch entschlossen, das Thema Genossenschaft auf einen späteren Zeitpunkt zurückzustellen, einfach deshalb, weil wir uns in der neuen Rechtsnorm im Bereich der GmbH+Co.KG erst rechtssicher zu bewegen lernen müssen.

 

Bürgerbeteiligungsmodell:

Nachdem das KAGB in. § 152 (1) die unmittelbare Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten zulässt, ist die Begrenzung der Beteiligung nach unten - im Juli 2012 wurde eine Mindestbeteiligung von 50.000,- € diskutiert - im geltenden Gesetz vom Tisch. Durch die Konstruktion des Treuhandkommanditisten sind zukünftig auch Beteiligungen ab 5.000,- € Stammkapital weiter möglich.

Außerdem hat der Dialog mit dem Genossenschaftsverband gezeigt, dass es auch in der Genossenschaft Kostenblöcke gibt, die sich im Verwaltungsaufwand und den Verewaltungskosten erheblich niederschlagen.

Bei Interesse an einer Bürgerbeteiligung der Albuch-Wind registrieren Sie sich bitte im Beteiligungsmodell 1 als Interessent.