Albuch-Wind.de - Bürgerwindkraftwerke

Albuch-Wind Bürgerwindkraftwerk GmbH+Co.KG ab 5.000,- € Stammkapital

 

 

Beteiligungsmodell 1

Die Albuch-Wind GmbH als Komplementärin gründet zusammen mit den Geschäftsführern der Albuch-Wind GmbH als Kommanditisten die Betreibergesellschaft in der Rechtsform der GmbH+Co. KG. Die Betreibergesellschaft erstellt den Verkaufsprospekt  für die BAFin-Freigabe und beantragt die Zulassung als AIF-Verwaltungsgesellschaft bei der BAFin. Die Albuch-Wind GmbH erbringt die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windkraftanlage.
Nach Freigabe des Verkaufsprospektes durch die BAFin treten die Gesellschafter, die sich an dem Windkraftprojekt mit einem Stammkapital zwischen 20.000,- € und ca. 200.000,- € engagieren wollen, dieser Betreibergesellschaft bei, die voraussichtlich aus 60 bis 90 Kommanditisten bestehen wird, bei. Wollen sie sich mit 5.000,- , 10.000,- oder 15.000,- € beteiligen sieht das Kapitalanlagegesetzbuch  die Beteiligung mittels eines Treuhandkommanditisten vor.

Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass ein Anteil (1 Stimme) einem eingezahlten Stammkapital von 5.000,- € entspricht, dass das Mindest-Stammkapital 40% der Investitionskosten beträgt, der GmbH+Co.KG während der Zeichnungsphase direkt beitretende Gesellschafter mit mindestens 4 Anteilen (entspricht mindestens 20.000,- €) beitreten, indirekt beitretende Gesellschafter mit mindestens einem Anteil (entspricht mindestens 5.000,-€) beitreten und dass das Stammkapital der Gesellschaft in 5.000,- €-Schritten auf bis zu 50% der Investitionssumme erhöht werden kann. Das maximale Stammkapital je Kommanditist beträgt während der Zeichnungsphase 200.000,- €.

 

Damit jedermann an der Energiewende mitwirken und mitgestalten kann, haben die Geschäftsführer ab 2000 mehrere PV-Sonnenstromprojekten initiiert. 2006 bot sich die Chance eines Windprojektes in der Region. Dies führte zur Gründung der Albuch-Wind GmbH und zur Initiierung und Durchführung des ersten Bürgerwindkraftwerks im Jahr 2008. Damals haben sich 80 Familien als Kommanditisten unternehmerisch engagiert und es ist uns gelungen, das Bürgerwindkraftwerk Gnannenweiler als Teil eines Windparks zu bauen.

Seit August 2009 ist die Enercon E-82 nun in der Betriebsphase und erzeugt regenerativen umweltfreundlichen Strom.

Das zweite Bürgerwindkraftwerk Friedrichsruhe ist seit August 2011 am Netz, zwei weitere Bürgerwindkraftwerke sind 2012 in der Planungsphase.

Warum überhaupt Bürgerwindkraftwerke?

Der Umbau der Energieversorgung hin zu den Erneuerbaren Energien geht nicht von alleine und wird unserer Meinung nach seit Jahren von Politik und Gesellschaft viel zu langsam vorangetrieben. Wir Bürger machen unsere Energiewende selbst, war und  ist unsere Devise und die vieler unserer Gesellschafter.

Ein Anteil an der Betreibergesellschaft entspricht je nach Standort einem Stromäquivalent zwischen 11.000 und 15.000 kWh jährlich. Andererseits verbraucht eine Familie für Heizung und Stom zwischen 30 bis 40.000 kWh/Anno. Dies bedeutet, dass mit einem Engagement von 3 bis 4 Anteilen in ein Bürgerwindkraftwerk jede Familie die eigene Energiewende vollziehen kann.

Die Albuch-Wind will es auch „dem kleinen Geldbeutel“ermöglichen, sich unternehmerisch an einem Bürgerwindkraftwerk zu beteiligen. Deshalb haben wir die Höhe eines Stammkapitalanteils auf 5.000,- € und die Mindestbeteiligung auf einen Stammkapitalanteil festgelegt. Gesellschafter können so ihre eigene Energiewende zeitlich strecken und sich an mehreren Projekten beteiligen. Beteiligungen sind in 5.000,- € Schritten bis maximal 40 Anteile je Gesellschafter möglich.

Kein Gesellschafter soll die Gesellschaft dominieren. So wird der Idee der Bürgergesellschaft und des Bürgerengagements Rechnung getragen. Die bestehenden Bürgerwindkraftwerke bilden auch tatsächlich diese Bandbreite der Kapitalbeteiligung und Kapitalstreuung in den Betreibergesellschaften ab.

Auf das gezeichnete Stammkapital erhebt die Albuch-Wind GmbH für Standortsuche und Initiierung ein Agio von 5%.

Bei Interesse füllen Sie bitte unser Kontaktformular "Beteligung als Kommanditist" aus und senden es uns zu.

 

Neue Gesetzliche Grundlagen - Stand Sept-2013

Das Beteiligungsmodelll 1 wird nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB vom 21.07.2013) als ein geschlossener inländischer Publikums-Spezial-AIF (Kapitel 1, Abschnitt 3 §§ 149 bis 161 und Kapitel 3, Abschnitt 1, §§ 273 bis 277, Abschnitt 3 §§ 285 und 286) eingeordnet. Die neuen Betreibergesellschaften unterschreiten nach KAGB § 2(4) 2 deutlich die 100 Millionen Euro Investmentgrenze und unterwerfen sich nicht nach KAGB § 2 (4) 3.dem KAGB in seiner Gesamtheit. Nach KAGB § 139 und § 149 ist für geschlossene Investmentgesellschaften die Kommanditgesellschaft vorgeschrieben. Kommanditisten beteiligen sich nach KAGB § 152 unmittelbar an der Investmentgesellschaft in Form von Kapital oder mittelbar nach (1) über einen Treuhandkommanditisten . Damit sind auch nach dem neuen KAGB Beteiligungen ab 5.000,- € Stammkapital möglich. Nach § 285 erwirbt die Betreibergesellschaft Vermögensgegenstände, deren Verkehrswert ermittelt werden kann.

 Im Beteiligungsmodell 1 beteiligen Sie sich nach KAGB § 1,31. als Privatanleger, wenn Ihre Beteiligung weniger als 200.000,- € Stammkapital beträgt. Das Stammkapital einer neuen Betreibergesellschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft beträgt nach KAGB § 25 (1) 1. mindestens 300.000,- € und ist nach KAGB § 274 (263) im Laverage (Fremdfinanzierungsanteil) auf max. 60% begrenzt.

 Wir empfehlen die Lektüre des KAGB auf der Internetseite http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/